Absatz 1 - Landfahrzeuge
- Das Führen eines Kraftfahrzeuges bedarf einer Lizenz (PKW-Führerschein, erhältlich beim Lizenzenhändler)
- Das Führen eines LKW bedarf einer Lizenz (LKW-Führerschein, erhältlich beim Lizenzenhändler)
- Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nähe eines Checkpoints beträgt 30 km/h.
- Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 km/h.
- Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 120 km/h.
- Vorübergehende Veränderung der Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Einsätzen der Polizei beträgt 30 km/h in der Nähe des Polizeieinsatzes. Die Geschwindigkeit ist immer dem Verkehrsgeschehen, der Witterung, dem Fahrerischen Können oder sonstigen Umständen nach unten hin anzupassen.
- Folgende Fahrzeuge dürfen von Zivilisten nicht benutzt werden:
Sämtliche Polizeifahrzeuge
Sämtliche Rebellenfahrzeuge
Sonstige bewaffnete Fahrzeuge
Absatz 2 - Luftfahrzeuge
- Das Führen eines Luftfahrzeuges bedarf einer Lizenz (Pilotenschein, erhältlich beim Lizenzenhändler)
- Landeverbote:
Auf sämtlichen Straßen
Innerhalb von Städten
In Sperrgebieten (auch bei temporären Landeverboten in bestimmten Gebieten während eines Polizeieinsatzes)
- Luftfahrzeuge müssen mindestens in einer Höhe von 150 m über Städte fliegen um andere Zivilisten nicht zu belästigen.[/list]
[list]- Luftfahrzeuge dürfen nicht über Städte oder Sperrgebieten (gilt auch für temporäre Sperrgebiete während eines Polizeieinsatzes) schweben
- In Ausnahmefällen und nur nach Genehmigung der Polizei dürfen Luftfahrzeuge auch auf entsprechend markierte Landeplätze innerhalb von Städten (Kavala: Heliport des Krankenhauses, auf allen markierten Plätzen auf der Karte) landen. Eine entsprechende Landerlaubnis ist bei der Polizei anzufragen, sofern auf diese Anfrage nicht innerhalb von 2 Minuten geantwortet wird gilt die Erlaubnis als vorläufig erteilt. Die Erlaubnis kann im Nachhinein jederzeit ohne Strafe für den Piloten durch die Polizei aufgehoben werden.
Absatz 3 - Wasserfahrzeuge
- Das Führen eines Wasserfahrzeuges bedarf einer Lizenz (Bootsführerschein, erhältlich beim Lizenzenhändler)
- Wasserfahrzeuge sind immer in Ufernähe abzustellen
- Folgende Wasserfahrzeuge dürfen von Zivilisten nicht benutzt werden:
Sämtliche Polizeiboote
Schnellboot
Absatz 4 - Güter
- Legale Güter können zum Teil direkt beim entsprechenden Händler verkauft werden oder müssen hierzu erst verarbeitet werden. Hier ist eine Übersicht wo welche legalen Güter direkt verkauft bzw. verarbeitet werden müssen:
...
- Illegale Güter können zum Teil direkt beim entsprechenden Händler verkauft werden oder müssen hierzu erst verarbeitet werden. Hier ist eine Übersicht wo welche illegalen Güter direkt verkauft bzw. verarbeitet werden müssen:
Absatz 5 - Waffen
- Das Führen von legalen Waffen bedarf einer Lizenz (Waffenschein, erhältlich beim Waffenhändler). Das Führen von illegalen Waffen ist Zivilisten verboten.
- Illegale Waffen können am Waffen-Schwarzmarkt oder im Rebellen-Shop erworben werden. Der Besitz ist strafbar und wird von der Polizei mit Geldbuße geahndet, weiterhin werden alle illegalen Waffen abgenommen.
Absatz 6 - Sperrgebiete
- Sämtliche Polizeireviere und Außenposten. Der Aufenthalt ist strengstens verboten. Personen welche sich hier befinden werden von der Polizei des Platzes verwiesen und dürfen im Wiederholungsfall festgenommen werden.
- Sämtliche Rebellen- und Ganggebiete. Der Zutritt ist verboten, wer diese Gebiete dennoch betritt um sich den Rebellen oder Gangs/Gruppierungen anzuschließen muss damit rechnen, dass Gewalt angewendet wird.
- Donatorstadt, der Aufenthalt ist nur dem Donator und Personen die der Donator eingeladen hat gestattet. Auf allen anderen Personen darf der Donator Hausrecht ausüben und die Personen ggf. mithilfe der Polizei des Platzes verweisen. Eine Donatorstadt gilt als Savezone.
- Zentralbank. Ohne Genehmigung darf niemand das Gelände der Zentralbank betreten bzw. sich in dessen Luftraum aufhalten. Der Aufenthalt in diesem Gebiet kann als Überfall gewertet werden. Die Polizei muss selbst einschätzen welche Mittel verhältnismäßig sind. Grundsätzlich ist es der Polizei nicht erlaubt den ersten Schuss mit scharfen Waffen abzugeben. Sofern jedoch andere Mittel nicht zum Erfolg führen ist die Polizei befugt auch tödliche Gewalt anzuwenden. Ein Bankraub ist erst ab einer Anzahl von 4 Polizisten erlaubt.
- Die Polizei darf Gebiete in denen sich ein Polizeieinsatz befindet für diese Dauer für Zivilisten sperren. Der Aufenthalt stellt eine Straftat dar und führt zum Platzverweis.
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§§---Zivilisten Regen---§§