Absatz 1 - Grundsatz
Beim Altis Fire Department hast du die vertrauensvolle Aufgabe jedem auf der Insel Altis medizinische Unterstützung zu geben. Diese Unterstützung reicht von der Ersten-Hilfe-Versorgung eines Verletzten beim Unfallort bis hin zum Abtransport von Verletzten und weiterführende Behandlungen im Krankenhaus sowie Autoreparaturen und Abschleppdienste. Dabei arbeitet das Fire Department immer eng mit der Polizei zusammen um sich selber und andere nicht zusätzlich in Gefahr zu bringen.
Absatz 2 - Befehlskette/Dienstgrade
1. Präsident des Altis Fire Departments [ + + + + + + + ]
2. Vizepräsident des Altis Fire Departments [ + + + + + +]
3. AFD - Oberst (Ausbilder) [ + + + + +]
4. AFD - Leutnant (Leiter eines Request-Squads ggf. Ausbilder) [ + + + +]
5. AFD - Korporal (Gruppenführer in einem Request-Squad ggf. Leiter des Squads) [ + + +]
6. AFD - Offizier [ + +]
7. AFD - Rekrut (Auszubildende/r [ + ]
Absatz 3 - Kommunikation
Grundsätzlich findet die Kommunikation innerhalb des Funkgerätes (Teamspeak) statt. Je nach Einsatzort und Aufteilung der Gruppen kann eine Trennung in verschiedene Funkkanäle (Channel) stattfinden, dafür ist der ranghöchste AFD - Beamte zuständig. Sollte dies der Fall sein, kann Verstärkung weiterhin über den Gruppenkanal (ingame) gerufen werden, dieser sollte aber nicht für persönliche Gespräche missbraucht werden.
Absatz 4 - Allgemeines Verhalten
Da das Altis Fire Department nicht dauerhaft Aufträge bekommt kann jeder AFD-Beamter zwischen den Notfällen zum Ausruhen eine geeignete Stelle aufsuchen. Wo das ist bleibt jedem selber überlassen, jedoch sollte man immer bereit sein zum nächsten Einsatz aufzubrechen. Außerhalb von Notfällen gelten für AFD-Beamte ähnliche Regeln wie für die Zivilisten (§2 Regeln für Zivilisten).
- Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nähe eines Checkpoints beträgt 30 km/h.
- Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 50 km/h.
- Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt 120 km/h.
- Mit Helikoptern darf nicht in Städten gelandet werden (außer auf oder ggf. vor dem Krankenhaus).
- AFD-Beamte dürfen keine Waffen oder illegalen Gegenstände mit sich führen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im Notfall mit Blaulicht und Martinshorn erlaubt sofern niemand dadurch zu schaden kommen kann! Desweiteren ist jeder AFD-Beamter dazu Verpflichtet keine Straftat mutwillig zu begehen.
Absatz 5 - Einsatzbedingungen
Grundsätzlich muss jeder AFD-Beamter ausrücken sobald er einen Notruf erhält. Es kann jedoch zur Verzögerung vom Einsatz kommen wenn folgende Gegebenheiten auftretten:
- Es herrscht ein Schusswechsel am Einsatzort.
- Der Notruf stammt aus einem gerade stattgefundenen Schusswechsel.
- Die Zentralbank wird ausgeraubt
In den oben genannten Situationen muss man abwarten bis sich die Situation beruhigt hat. Herrscht ein Schusswechsel zwischen zwei Parteien muss sich der AFD-Beamte vor Ort bemühen Kontakt mit einer Seite aufzubauen und sich anzumelden (dies tut der ranghöchste der momentan den Funkverkehr leitet Rekruten haben ohne jemanden, der nicht mindestens Korporal ist, keine Befugnis zu solchen Einsätzen aufzubrechen selbiges gilt für Offiziere). Somit kann erfragt werden wann es in der Situation erlaubt ist einzugreifen. Herrscht der Schusswechsel zwischen einer Partei und der Polizei meldet man sich immer beim dem Ranghöhsten Polizisten/Rebellenanführer und erfragt dort die Einsatzerlaubnis. Wird die Zentralbank ausgeraubt muss man sich ebenfalls mit dem Ranghöchsten Polizisten/Rebellenanführer absprechen und erst nach seinem OK mit dem Einsatz starten. Dies unterliegt der Sicherung des medizinischen Personals. So wird vermieden das es zu gefährlichen Situationen kommt.
Absatz 6 - Neutralität
Sanitäter und Notärzte sind im Allgemeinen als neutrale Unterstützungskräfte anzusehen. Dies beinhaltet folgendes für: 1) AFD-Beamte 2) Zivilisten
1) AFD-Beamte
- Es wird keine Person durch persönliche Vorlieben bevorzugt behandelt.
- Innerhalb eines Schusswechsels darf sich nicht eingemischt werden, egal auf welcher Weise.
- Es wird immer Abstand zum Geschehen eingehalten
- Das ausspähen von Personen für die Polizei oder Rebellen ist nicht erlaubt.
- Der Aufenthalt in Gefährlichen Gebieten wie dem Schwarzmarkt u.ä. ist nicht erlaubt. Beim Einsatz sollte hier ggf. die Polizei dazu gerufen werden.
- Schusswaffen und Illegale Gegenstände dürfen nicht getragen werden, findet man etwas sollte es sofort der Polizei übergeben werden.
- Jeder Notarzt und Sanitäter ist dazu angehalten keine Straftat auszuführen!
2) Zivilisten
- AFD-Beamte dürfen nicht in ein Lebensgefährliches Geschehen mit einbezogen werden.
- AFD-Beamte dürfen nicht unter Beschuss genommen werden.
- AFD-Beamte dürfen nicht entführt oder als Geisel gehalten werden.
- AFD-Beamte nicht bedroht werden.
- Die Einsatzfahrzeuge des Altis Fire Departments dürfen nicht entwendet werden.
Absatz 7 - Behandlung/Erste Hilfe Leistung
Wird ein AFD-Beamter gerufen und findet einen Verletzten vor Ort , wird Erste-Hilfe am Verletzten ausgeführt. Das bedeutet ebenfalls dass der Patient nicht Tot ist, sondern nur schwer verletzt ist. Alle Verbrechen die der Patient bis dahin begangen hat werden im weiterhin angerechnet sobald seine Behandlung komplett abgeschlossen ist. Ob der Abschluss der Behandlung durch die Erste-Hilfe schon ausgeführt ist liegt beim behandelnden AFD-Beamten. Gegebenenfalls muss der Patient in ein Krankenhaus gebracht werden um dort weitere Untersuchungen durchzuführen und ihn zu behandeln.