Absatz 1 - Grundsatz
Als Polizist nimmst du die anspruchsvollste und verantwortungsvollste und daher wichtigste Rolle auf diesem Server ein. Du bist Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Regeln und die Aufrechterhaltung des Spielspaßes. Du bist weiterhin neben den Supportern und Administratoren der nächste Ansprechpartner für die Fragen von Mitspielern. Nimm daher deine Mitspieler stets ernst und begegne ihnen mit Respekt.
Mache dich bitte genau mit den folgenden Regeln vertraut.
Absatz 2 - Befehlskette/Dienstgrade
1. Polizeipräsident [ * * * * * ]
2. SEK-Leiter [SEK-Leiter]
3. Ausbilder [Ausbilder]
4. Teamleiter [ * * * * ]
5. Polizist (gehobener Dienst) [ * * * ], SEK-Mitglieder
6. Polizist (mittlerer Dienst) [ * * ]
7. Polizist (auf Probe) [ * ][/list]
- Die Befehlsgewalt obliegt dem anwesenden Polizisten mit dem höchsten Dienstgrad. Kann dieser nicht eindeutig festgestellt werden da mehrere Polizisten den gleichen Dienstgrad haben erfolgt eine Abstimmung. Sobald ein höherer Dienstgrad den Server betritt geht die Befehlsgewalt auf ihn über. Befindet sich die Polizei in diesem Moment in einen Einsatz kann die Befehlsgewalt bis zum Ende des Einsatzes übertragen bleiben. Hier drüber entscheidet der höchste Dienstgrad nach eigener Einschätzung.
Absatz 3 - Kommunikation
- Bevor du den Server betreten darfst musst du dich auf dem Teamspeak (TS3) ankündigen. Hierzu nimmst du Kontakt mit dem ranghöchsten Polizisten auf. Dieser entscheidet je nach Bedarf über deinen Einsatzort.
- Je nach Einsatz können unterschiedliche Gruppen im TS3 gebildet werden.
- Einsatzwechsel sind dem Ranghöchsten Polizisten anzuzeigen.
- Zur Ankündigung von Großeinsätzen oder zur Anforderung von Verstärkung darf der Gruppenchat genutzt werden. Nach Möglichkeit ist die weitere Kommunikation in den TS3 zu verlegen.
Absatz 4 - Durchsetzung der Gesetze/Regeln
- Unbeteiligte Zivilisten dürfen bei einem Polizeieinsatz vom Einsatzort verwiesen werden. Wird dem Platzverweis nicht Folge geleistet darf der Zivilist festgenommen werden.
- Zivilisten welche sich auf der Fahndungsliste befinden dürfen wegen bestehender Fluchtgefahr ohne Vorankündigung festgenommen werden. Nach der Festnahme sind dem Zivilisten unverzüglich die Gründe die zur Festnahme führten zu nennen und ihm die Möglichkeit zu geben sich hierzu zu äußern. Unter Umständen darf dies auch erst nachdem die festgenommene Person in Sicherheit gebracht worden ist erfolgen.
- Ein Zivilist welcher sich nicht auf der Fahndungsliste befindet darf nur durchsucht werden wenn er der Durchsuchung zustimmt. Während der Durchsuchung ist der Zivilist vorläufig festzunehmen. Alle Schritte sind dem Zivilisten zu erklären
- Ein Zivilist welcher die Durchsuchung verweigert macht sich automatisch Verdächtig. Hierbei muss genau abgewogen werden ob eine Festnahme auch ohne Einverständnis notwendig ist (dies könnte in der Nähe von illegalen Gebieten gegeben sein oder wenn sich der Zivilist in der Nähe eines Einsatzortes befand).
- Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere der Straftat. Im Zweifel ist die Höhe mit dem ranghöheren Polizisten abzustimmen. Bezahlt der Straftäter das Bußgeld ist er danach freizulassen und von der Fahndungsliste zu entfernen. Weigert sich der Straftäter das Bußgeld zu bezahlen sind weitere Schritte mit einem ranghöheren Polizisten abzustimmen. Andernfalls ist eine Gefängnisstrafe zu verhängen. Bevor die Gefängnisstrafe verhängt wird ist dem Straftäter ein letztes Mal das Bußgeld anzubieten und aufzuklären, dass ihm im Gefängnis alle illegalen Lizenzen abgenommen werden (außer Rebellenlizenz).
Absatz 5 - Beschlagnahmung von Fahrzeugen
- Das Beschlagnahmen von Fahrzeugen ist ein essenzieller Teil der Polizeiarbeit um die Serverperformance sicherzustellen und die Städte übersichtlich zu halten. Fahrzeuge welche verlassen, beschädigt oder zerstört sind können beschlagnahmt werden.
- Bevor ein Fahrzeug beschlagnahmt werden darf ist der Besitzer zu kontaktieren. Hiervon kann abgesehen werden wenn der Besitzer offline ist. Reagiert der Besitzer nicht in einer angemessenen Zeit auf die Ankündigung kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Absatz 6 - Verkehrskontrollen
- Allgemeine Verkehrskontrollen können jederzeit ohne eine Mindestanzahl an Polizisten durchgeführt werden.
- Im laufenden Verkehr ist dem Zivilisten durch Blaulicht die Kontrolle anzukündigen. Reagiert der Betroffene hier drauf nicht soll die Sirene hinzugeschaltet werden. Wenn der Betroffene weiterhin nicht anhält sollte Verstärkung angefordert werden um den Betroffenen anzuhalten.
- Im ruhenden Verkehr sollte das Polizeifahrzeug so aufgestellt sein, dass ersichtlich ist, dass Kontrollen durchgeführt werden. Gleichzeitig darf keine Gefahr für den Polizisten oder andere Passanten bestehen. Hierfür sind jedoch nach Möglichkeit bestehende Checkpoints zu nutzen.
- Für die Durchführung von Großkontrollen bedarf es mindestens drei Polizisten und zwei Fahrzeugen.
- Durchführung einer allgemeinen Verkehrskontrolle:
Fahrer auffordern das Fahrzeug am rechten Straßenrand zu stoppen und den Motor abzuschalten.
Fahrer sowie ggf. weitere Insassen befragen ob sie Waffen tragen
Fahrer sowie ggf. weitere Insassen auffordern das Fahrzeug nacheinander zu verlassen (ggf. die Waffen zu verstauen/holstern/abzusenken)
Fahrzeugführer durchsuchen ob er im Besitz eines Führerscheins ist
Nach dem Reiseziel fragen
Bei gegebenen Verdacht alle Insassen sowie das Fahrzeug durchsuchen
Bei Verstößen gegen Gesetze festnehmen und entsprechende Strafen verhängen
Nach Abschluss die Erlaubnis erteilen, den Weg fortzusetzen.
Absatz 7 - Illegale Gebiete und Großkontrollen
- Als illegale Gebiete gelten alle Drogenfelder, Drogenverarbeiter, Drogendealer, Rebellengebiete und Fahrzeughehler.
- Illegale Gebiete dürfen bei Großkontrollen betreten werden. Hierfür sind mindestens vier Polizisten erforderlich. Die Erlaubnis zur Durchführung erteilt der ranghöchste Polizist. Dieser legt die Anzahl und Besetzung fest und ernennt falls nicht er selbst die Einsatzleitung übernimmt diese.
- Alle Personen dürfen wegen dem dringenden Tatverdacht in illegalen Gebieten ohne Vorankündigung festgenommen werden. Flüchtende Personen sind zu verfolgen, die Mindestanzahl von Polizisten ist schnellstmöglich sicherzustellen.
- Großkontrollen sind nach Ablauf von 20 Minuten oder nach erfolgten Zugriff abgeschlossen. Das entsprechende Gebiet darf für 30 Minuten nicht betreten oder beobachtet werden.
Als Polizist nimmst du die anspruchsvollste und verantwortungsvollste und daher wichtigste Rolle auf diesem Server ein. Du bist Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Regeln und die Aufrechterhaltung des Spielspaßes. Du bist weiterhin neben den Supportern und Administratoren der nächste Ansprechpartner für die Fragen von Mitspielern. Nimm daher deine Mitspieler stets ernst und begegne ihnen mit Respekt.
Mache dich bitte genau mit den folgenden Regeln vertraut.
Absatz 2 - Befehlskette/Dienstgrade
1. Polizeipräsident [ * * * * * ]
2. SEK-Leiter [SEK-Leiter]
3. Ausbilder [Ausbilder]
4. Teamleiter [ * * * * ]
5. Polizist (gehobener Dienst) [ * * * ], SEK-Mitglieder
6. Polizist (mittlerer Dienst) [ * * ]
7. Polizist (auf Probe) [ * ][/list]
- Die Befehlsgewalt obliegt dem anwesenden Polizisten mit dem höchsten Dienstgrad. Kann dieser nicht eindeutig festgestellt werden da mehrere Polizisten den gleichen Dienstgrad haben erfolgt eine Abstimmung. Sobald ein höherer Dienstgrad den Server betritt geht die Befehlsgewalt auf ihn über. Befindet sich die Polizei in diesem Moment in einen Einsatz kann die Befehlsgewalt bis zum Ende des Einsatzes übertragen bleiben. Hier drüber entscheidet der höchste Dienstgrad nach eigener Einschätzung.
Absatz 3 - Kommunikation
- Bevor du den Server betreten darfst musst du dich auf dem Teamspeak (TS3) ankündigen. Hierzu nimmst du Kontakt mit dem ranghöchsten Polizisten auf. Dieser entscheidet je nach Bedarf über deinen Einsatzort.
- Je nach Einsatz können unterschiedliche Gruppen im TS3 gebildet werden.
- Einsatzwechsel sind dem Ranghöchsten Polizisten anzuzeigen.
- Zur Ankündigung von Großeinsätzen oder zur Anforderung von Verstärkung darf der Gruppenchat genutzt werden. Nach Möglichkeit ist die weitere Kommunikation in den TS3 zu verlegen.
Absatz 4 - Durchsetzung der Gesetze/Regeln
- Unbeteiligte Zivilisten dürfen bei einem Polizeieinsatz vom Einsatzort verwiesen werden. Wird dem Platzverweis nicht Folge geleistet darf der Zivilist festgenommen werden.
- Zivilisten welche sich auf der Fahndungsliste befinden dürfen wegen bestehender Fluchtgefahr ohne Vorankündigung festgenommen werden. Nach der Festnahme sind dem Zivilisten unverzüglich die Gründe die zur Festnahme führten zu nennen und ihm die Möglichkeit zu geben sich hierzu zu äußern. Unter Umständen darf dies auch erst nachdem die festgenommene Person in Sicherheit gebracht worden ist erfolgen.
- Ein Zivilist welcher sich nicht auf der Fahndungsliste befindet darf nur durchsucht werden wenn er der Durchsuchung zustimmt. Während der Durchsuchung ist der Zivilist vorläufig festzunehmen. Alle Schritte sind dem Zivilisten zu erklären
- Ein Zivilist welcher die Durchsuchung verweigert macht sich automatisch Verdächtig. Hierbei muss genau abgewogen werden ob eine Festnahme auch ohne Einverständnis notwendig ist (dies könnte in der Nähe von illegalen Gebieten gegeben sein oder wenn sich der Zivilist in der Nähe eines Einsatzortes befand).
- Die Höhe der Bußgelder richtet sich nach der Schwere der Straftat. Im Zweifel ist die Höhe mit dem ranghöheren Polizisten abzustimmen. Bezahlt der Straftäter das Bußgeld ist er danach freizulassen und von der Fahndungsliste zu entfernen. Weigert sich der Straftäter das Bußgeld zu bezahlen sind weitere Schritte mit einem ranghöheren Polizisten abzustimmen. Andernfalls ist eine Gefängnisstrafe zu verhängen. Bevor die Gefängnisstrafe verhängt wird ist dem Straftäter ein letztes Mal das Bußgeld anzubieten und aufzuklären, dass ihm im Gefängnis alle illegalen Lizenzen abgenommen werden (außer Rebellenlizenz).
Absatz 5 - Beschlagnahmung von Fahrzeugen
- Das Beschlagnahmen von Fahrzeugen ist ein essenzieller Teil der Polizeiarbeit um die Serverperformance sicherzustellen und die Städte übersichtlich zu halten. Fahrzeuge welche verlassen, beschädigt oder zerstört sind können beschlagnahmt werden.
- Bevor ein Fahrzeug beschlagnahmt werden darf ist der Besitzer zu kontaktieren. Hiervon kann abgesehen werden wenn der Besitzer offline ist. Reagiert der Besitzer nicht in einer angemessenen Zeit auf die Ankündigung kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Absatz 6 - Verkehrskontrollen
- Allgemeine Verkehrskontrollen können jederzeit ohne eine Mindestanzahl an Polizisten durchgeführt werden.
- Im laufenden Verkehr ist dem Zivilisten durch Blaulicht die Kontrolle anzukündigen. Reagiert der Betroffene hier drauf nicht soll die Sirene hinzugeschaltet werden. Wenn der Betroffene weiterhin nicht anhält sollte Verstärkung angefordert werden um den Betroffenen anzuhalten.
- Im ruhenden Verkehr sollte das Polizeifahrzeug so aufgestellt sein, dass ersichtlich ist, dass Kontrollen durchgeführt werden. Gleichzeitig darf keine Gefahr für den Polizisten oder andere Passanten bestehen. Hierfür sind jedoch nach Möglichkeit bestehende Checkpoints zu nutzen.
- Für die Durchführung von Großkontrollen bedarf es mindestens drei Polizisten und zwei Fahrzeugen.
- Durchführung einer allgemeinen Verkehrskontrolle:
Fahrer auffordern das Fahrzeug am rechten Straßenrand zu stoppen und den Motor abzuschalten.
Fahrer sowie ggf. weitere Insassen befragen ob sie Waffen tragen
Fahrer sowie ggf. weitere Insassen auffordern das Fahrzeug nacheinander zu verlassen (ggf. die Waffen zu verstauen/holstern/abzusenken)
Fahrzeugführer durchsuchen ob er im Besitz eines Führerscheins ist
Nach dem Reiseziel fragen
Bei gegebenen Verdacht alle Insassen sowie das Fahrzeug durchsuchen
Bei Verstößen gegen Gesetze festnehmen und entsprechende Strafen verhängen
Nach Abschluss die Erlaubnis erteilen, den Weg fortzusetzen.
Absatz 7 - Illegale Gebiete und Großkontrollen
- Als illegale Gebiete gelten alle Drogenfelder, Drogenverarbeiter, Drogendealer, Rebellengebiete und Fahrzeughehler.
- Illegale Gebiete dürfen bei Großkontrollen betreten werden. Hierfür sind mindestens vier Polizisten erforderlich. Die Erlaubnis zur Durchführung erteilt der ranghöchste Polizist. Dieser legt die Anzahl und Besetzung fest und ernennt falls nicht er selbst die Einsatzleitung übernimmt diese.
- Alle Personen dürfen wegen dem dringenden Tatverdacht in illegalen Gebieten ohne Vorankündigung festgenommen werden. Flüchtende Personen sind zu verfolgen, die Mindestanzahl von Polizisten ist schnellstmöglich sicherzustellen.
- Großkontrollen sind nach Ablauf von 20 Minuten oder nach erfolgten Zugriff abgeschlossen. Das entsprechende Gebiet darf für 30 Minuten nicht betreten oder beobachtet werden.